Inventar gesondert ausweisen
Die Grunderwerbsteuer muss nur für das gezahlt werden, was untrennbar und unbeweglich mit dem Gebäude verbunden ist. Bewegliche Gegenstände, die ohne Weiteres entfernt und wieder eingebaut werden können, können also von dieser Steuer verschont bleiben.
Instandhaltungsrücklage aufführen
Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung übernimmt der Käufer in der Regel den Anteil an der Instandhaltungsrücklage, den die Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses einbehält. Da auch dieser Posten nicht der Grunderwerbssteuer unterliegt, können Wohnungskäufer sparen, wenn dieser Betrag im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wird.