Anschlussfinanzierung, Prolongation, Umschuldung – alle drei Begriffe haben eine ähnliche Bedeutung, unterscheiden sich aber dennoch. Sie bezeichnen keine Finanzierungsprodukte, sondern nur die Möglichkeiten, die Ihnen am Ende einer Sollzinsfestschreibung (ehemals Zinsbindung) zur Verfügung stehen.
Anschlussfinanzierung wird als Oberbegriff verwendet. Er sagt aus, dass ein bestehendes Darlehen am Ende der Sollzinsfestschreibung durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie das neue Darlehen bei Ihrem bisherigen Finanzierungspartner aufnehmen oder diesen wechseln.